Sehr geehrte Klienten,
Der Führerschein wurde Ihnen entzogen wegen:
• Alkohol
• illegaler Drogen
Wird ein Nachweis für die Abstinenz der oben angegebenen Substanzen für die Ablegung eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens (MPU) benötigt?
Es werden Urin- oder Haarproben unter Aufsicht abgenommen und anschließend an das forensisch anerkannte Labor geschickt.
Am Ende des Anstinenzprogramms bekommt man Bescheinigung über Abstinenznachweis. Diese wird von aller MPU-Stelle in Deutschland anerkannt.
Der Abstinenznachweis wird ausschließlich über ETG (Ethylglucuronid) Kontrollen in Urin und Haaren durchgeführt. Programm wird streng nach CTU (Chemisch-toxikologische Untersuchungen) Kriterien gestaltet.
Hierbei werden stichprobenartig 4-6 Urinkontrollen bzw. 2-4 Haarproben in einem vorher festgelegten Zeitraum von 6-12 Monaten durchgeführt.
Die genaue Dauer dieses Kontrollprogramms ist von der Vorgeschichte abhängig.
Abstinenznachweis für folgende Substanzen:
• Amphetamine
• Methamphetamin
• Benzodiazepine
• Cannabinoide
• Kokain
• Methadon
• Opiate
• Medikamenten bei Missbrauch und Abhängigkeit
• Weitere Drogen nach Vereinbarung
Kontrollen werden in Urin und Haaren durchgeführt. Programm wird streng nach CTU (Chemisch-toxikologische Untersuchungen) Kriterien gestaltet. Hierbei werden stichprobenartig 4-6 Urinkontrollen bzw. 1-2 Haarproben in einem vorher festgelegten Zeitraum von 6-12 Monaten durchgeführt.
Die genaue Dauer dieses Kontrollprogramms ist von der Vorgeschichte abhängig.